Berechnung Geldwerter Vorteil
Mit diesem Rechner können Sie den zu versteuernden Geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens ermitteln.
Bei der Berechnung werden pauschale Werte berücksichtigt, für alle die kein Fahrtenbuch führen.
Info's zur Berechnung
Der Geldwerte Vorteil entspricht dem privaten Nutzwert
Je nach Arbeitgeber darf der Firmenwagen im Allgemeinen auch für private Zwecke genutzt werden. Diese private Nutzung stellt laut dem Deutschen
Steuerrecht ein Sachbezug dar, der auf Basis des Geldwerten Vorteils versteuert werden muss. Versteuert werden muss nur der privat genutzte Anteil
des Firmenwagens. Zur Ermittlung des Geldwerten Vorteils gibt es laut Gesetzgebung pauschale Werte, sofern vom Arbeitnehmer kein Fahrtenbuch
geführt wird. Dieser Firmenwagenrechner hilft bei der Berechnung, der Firmenwagen Versteuerung.
Anrechnung der privaten Nutzung
Die Anrechnung der privaten Nutzung erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Pauschal wird 1 % des Brutto-Listenpreises (Neupreis im Inland) als Geldwerter Vorteil pro Monat angesetzt.
- Alternativ kann die private Nutzung auch mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Dies erfolgt durch die Führung eines Fahrtenbuchs.
- Darüber hinaus sind die Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte zu versteuern. Hierfür werden
pauschal 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises je Entfernungskilometer (Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte) angesetzt.
- Alternativ gilt hier auch die Fahrtenbuch-Regelung.
Abzugsfähig sind:
- Ein eventueller privater Eigenanteil am Firmenfahrzeug.
- Und eine pauschale steuerliche Übernahme des Geldwerten Vorteils durch den Arbeitgeber. (Dieser hat dadurch eine geringere steuerliche Belastung
wie die steuerliche Belastung des Geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer).
Entfernungskilometer zur Arbeit
Hier tragen Sie die einfache Entfernung von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte ein.
Pendlerpauschale - Entfernungspauschale
Als Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale können die Kosten für die Fahrten von der Wohnung
zur täglichen Arbeitsstätte, abgesetzt werden. In Form von Werbungskosten bei Einkünften aus einer nichtselbstständigen Arbeit.
Als Pendlerpauschale sind 0,30 Euro pro Entfernungskilometer pro Arbeitstag im Jahr anzusetzen. Maximal können 4.500,- Euro angesetzt werden.