Unsere Rechner für Ihre Webseite!
 Hier können Sie Ihr Nettoeinkommen kostenlos berechnen! 
 
 Ihr Bruttoeinkommen:    
 Abrechnungszeitraum:   Jahr  Monat 
 Geldwerter Vorteil (monatlicher Wert):
 Berechnung Geldwerter Vorteil Firmenwagen 
  
 Abrechnungsjahr:      
 Jährl. Steuerfreibetrag:    
 Steuerklasse:    
 In der Kirche?     ja  nein 
 Ihr Bundesland:      
 
 Krankenversicherung:      
 Krankenversicherungssatz:    
 Ihr Kinderfreibetrag:    
 Ihr (eigenes) Alter:      J 
 
 Rentenversicherung:      
 Arbeitslosenversicherung:      
 Wöchentliche Arbeitsstunden:      
 
Glossar

Ihr Bruttoeinkommen

Hier tragen Sie Ihr Bruttoeinkommen ein. Sie können hier das monatliche Einkommen oder auch das Jahreseinkommen angeben. Je nachdem für welche Methodik Sie sich entscheiden, wählen Sie in der folgenden Spalte den dazu passenden Abrechnungszeitraum.

Abrechnungszeitraum

Je nachdem ob Sie mit monatlichen Werten oder jährlichen Werten rechnen, wählen Sie den enstprechenden Abrechnungszeitraum (abhängig von der Spalte oben).

Steuerfreibetrag

Der jährliche Steuerfreibetrag für Alleinstehende beträgt im Jahr 2010 8.004,- Euro, bei zusammen veranlagten Ehepaaren beträgt er 16.009,- Euro. Indem Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, sparen Sie Monat für Monat Steuern. Den Freibetrag können Sie bis zum 30.11. eines Jahres, bei Ihrem Finanzamt beantragen und auf der Lohnsteuerkarte vermerken lassen. Dadurch reduziert sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen und an das Finanzamt abführen muss.

Als Freibetrag eintragen lassen, können Sie z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder. Wenn Sie den Freibetrag nicht eintragen lassen, so können Sie die angefallenen Kosten nachträglich in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. Das Finanzamt schreibt Ihnen die zuviel gezahlten Steuerbeträge wieder gut. Der Vorteil des Eintrags eines Freibetrags ist, dass Sie monatlich mehr Netto erhalten.

Geldwerter Vorteil

Eine Sachleistung des Arbeitgebers z.B. in Form eines Firmenfahrzeuges ist ein finanzieller Vorteil, den Sie in der Bundesrepublik Deutschland versteuern müssen. Der Geldwerte Vorteil aus der jeweiligen Sachleistung wird dabei zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöht somit, das zu versteuernde Einkommen. Dadurch reduziert sich Ihr Nettogehalt um die ensprechende steuerliche Belastung. Der Gehaltsrechner 2010 inkl. Berechnung Geldwerter Vorteil.

Die Steuerklasse

Die Höhe Ihrer Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben der Einkommenshöhe) nach Ihrer Steuerklasse.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende sechs Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz):

Steuerklasse I: Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder.
Steuerklasse II: Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedene mit Kindern.
Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich für Ehegatten, mit einem Vielverdiener (Steuerklasse III) und einem Wenigverdiener (Steuerklasse V).
Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich für Ehegatten, bei denen beide ungefähr gleichviel verdienen.
Steuerklasse V: Siehe Steuerklasse III.
Steuerklasse VI: Bei zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis (Für einen Nebenverdienst).

Ihre Lohnsteuerklasse ist auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt.

Den Kinderfreibetrag

entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerkarte. Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu. Kinderfreibeträge können auf einen Elternteil übertragen werden.

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Deutschland. Je nach Ihrer Einkommensgröße kann er Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld höher als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetrag nicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet.

Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.

Krankenversicherungssätze

Die angegebenen Krankenversicherungssätze enthalten den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil.

Krankenversicherungssatz 2010: 14,9 %
(7 % davon trägt der Arbeitgeber und 7,9 % der Arbeitnehmer)
Krankenversicherungssatz Jan - Juni 2009: 15,5 %
(7,3 % davon trägt der Arbeitgeber und 8,2 % der Arbeitnehmer)
Krankenversicherungssatz Juli - Dez. 2009: 14,9 %
(7 % davon trägt der Arbeitgeber und 7,9 % der Arbeitnehmer)
Krankenversicherungssatz 2008: 14,7 %

Der Krankenversicherungssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hat sich im laufe des Jahres 2009 (im Zuge des Konjunkturpaketes II) verändert. Bei einer monatlichen Berechnung erhalten Sie die genauen Werte. Für eine näherungsweise Berechnung des Gesamtnettoeinkommens in 2009 wählen Sie 15,2 % als Krankenversicherungssatz.

Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Krankenversicherung

Unter Beitragsbemessungsgrenze von Krankenversicherungen versteht man die Einkommenshöhe bis zu welcher die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung errechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung für die Jahre 2009 und 2010 im Überblick:

Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000 Euro oder 3.750,00 / Monat Beitragsbemessungsgrenze 2009: 44.100 Euro oder 3.675,00 / Monat

Versicherungspflichtgrenze Private Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze ist Einkommensgrenze ab welcher ein Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und in eine private Krankenversicherung wechseln kann. Damit ein Arbeitnehmer in die PKV wechseln kann, muss sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschreiten. Für Freiberufler, Selbständige und Beamte ist die Versicherungspflichtgrenze bedeutungslos. Der Beitritt in die Private Krankenversicherung ist bei dieser Gruppe einkommensunabhängig möglich. Versicherungspflichtgrenze für die Jahre 2009 und 2010 im Überblick:

Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 Euro oder 4.162,50 / Monat Versicherungspflichtgrenze 2009: 48.600 Euro oder 4.050,00 / Monat

Der kostenlose und unverbindliche Preis-/Leistungsvergleich inklusive der Testsieger – sichern Sie sich Top-Leistungen und sparen Sie bis zu 50% Beitrag.

Unser Brutto Netto Rechner ist ein kostenloser Service zur Berechnung der Steuern und Abgaben in Abhängigkeit zu Ihrem Bruttoeinkommen. Er ermittelt die Einkommenssteuer / Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer, Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Der Brutto Netto Rechner 2010 inkl. Firmenwagen-Versteuerung.

Wenn Sie herausfinden möchten wie sich Ihr Nettoeinkommen bei einer Arbeitszeitverkürzung verhält, dann empfehlen wir Ihnen unseren Teilzeit-Rechner.